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Zivilrecht

Im Zivilrecht auch allgemeines Privatrecht oder Bürgerliches Recht, werden die Beziehungen zwischen Rechtssubjekten (natürlichen und juristischen Personen) geregelt. Daneben gibt es auch noch Sonderprivatrechte wie: Arbeitsrecht, Mietrecht, Unernehmensrecht.

Geregelt ist das Zivilrecht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Die wichtigsten Bestandteile sind: Eigentums- und Besitzrecht, Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Erbrecht, Familienrecht. Grundsätzlich gilt die Privatautonomie (Freiheit des Willens) der Parteien. Es gib aber zusätzlich noch einige Spezialgesetze wie: Ehegesetz, Konsumentenschutzrecht, Mietrecht.....