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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Person seines Vertrauens bestimmen, welche im Falle des Verlustes der Geschäftsfähigkeit, der Einsicht- oder Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit, Entscheidungen für Sie treffen und Sie vertreten kann.

Bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht muss die betroffene Person noch geschäftsfähig oder einsichts- und urteilsfähig sein. Man kann genau bestimmen für welche Aufgaben oder Angelegenheiten der/die Bevollmächtigte zuständig sein soll. Es ist auch möglich mehrere Personen für verschiedene Aufgaben zu bevollmächtigen.
Vorsorgevollmachten können von einem Notar, einer Notarin oder einem Rechtsanwalt, einer Rechtsanwältin aufgesetzt werden und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden, um im Vorsorgefall schnell gefunden zu werden.