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Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungsstrafrecht behandelt Strafen, welche nicht vom Gericht sondern von Behörden bei Übertretung einer Verwaltungsvorschrift verhängt werden. Bei geringfügigen Übertretungen kommt es in der Regel zu verkürzten Verwaltungsverfahren, welche wir alle kennen: Anonymverfügungen, Organstrafverfügungen oder Strafverfügungen, welche meist als Geldstrafe geandet werden.

Ein ordentliches Verwaltungsverfahren endet mit Bescheid der Behörde. Für Beschwerden ist das Verwaltungsgericht zuständig.