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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und das Recht der Exekutive. Es dient der staatlichen Vollziehung ausserhalb der Gerichtsbarkeit. Die Vollziehung wird von Verwaltungsorganen durchgeführt. Unter anderem fallen darunter: Gewerberecht, Melderecht, Staatsbürgerschaftsrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Raumordnungs und Baurecht, Straßenpolizei- und Kraftfahrtrecht...........

Das Verwaltungsrecht unterteilt sich in das
Allgemeine Verwaltungsrecht, welches das Organisationsrecht und die Handlungsbefugnisse der Verwaltung regelt.
Das Verwaltungsverfahrensrecht regelt das Verfahren zwischen Behörde und Bürgern.
Zum besondere Verwaltungsrecht gehören: Baurecht, Gewerberecht, Sicherheitspolizeirecht..........