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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht beinhaltet alle Rechtsnormen, welche mit der Ortsveränderung von Personen und Waren in Zusammenhang stehen.
Darunter fallen das Transportrecht wie auch die Straßenverkehrsordnung.

Verkehrsteilnehmer sind alle Personen die öffentliche Wege, Straßen, Plätze nutzen. Autofahren auf eigenem Grund unterliegt also nicht dem Verkehrsrecht.