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Vereinsrecht

Im Vereinsrecht ist geregelt, welche Vorschriften man bei der Gründung sowie bei der Tätigkeit im Rahmen eines Vereines zu beachten hat. Grundsätzlich ist ein Verein ein Zusammenschluss von mindestens 2 Personen, welche einen bestimmten, ideellen Zweck verfolgen. Der Verein selbst ist ein eigenes Rechtssubjekt

In Österreich wurde der Verein durch das Vereinsgesetz 2002 noveliert. Der Verein selbst darf nicht auf Gewinn gerichtet sein. Er kann zwar Gewinne erzielen, diese dürfen aber nicht an die Vereinsmitglieder ausgeschüttet werden, können aber für den Vereinszweck eingesetzt werden.