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Schiedsgerichtsbarkeit - Schiedsverfahren

Die Schiedsgerichtsbarkeit (Arbitration) ist ein Instrument zur Streitbeilegung zwischen international tätigen Unternehmen, da die gerichtliche Austragung sich meist über Jahre hinzieht und ein nationales Urteil, international fast nicht durchsetzbar ist.

Es ist ein privates Gericht über das sich die Parteien einigen und welches ein Urteil, den sogenannten Schiedsspruch fällt. Dieser ist für die Parteien meist rechtlich bindend und kann von einem staatlichen Gericht für vollstreckbar erklärt werden.