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Schadenersatzrecht

Das Schadensersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter einem bei ihm eingetretenen Schaden von einem anderen ersetzt bekommt. Der Schaden kann sowohl einen Vermögensschaden als auch ein Personenschaden betreffen.

Das Schadensersatzanspruch kann sich aus einem Vertrag (Sache oder Dienstleistung wurde nicht oder nur mangelhaft erbracht) oder aus Delikt (Körperverletzung bei Verkehrsunfall) entstehen. Bei der deliktischen Haftung hat der Geschädigte die Schuld des Schädigers zu beweisen. Bei der Vertragshaftung hat der Vertragsbrüchige zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trägt. Im Falle einer Gewährleistung ist dieser verschuldensunabhängig.