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Raumordnung

Die Raumordnung unterliegt der Kompetenz der Länder und ist in den Raumordnungsgesetzen der Länder geregelt. Sie beinhalten alle Regelungen der Nutzung von Grund und Boden. Ziel st die planmäßige Gestaltung eines Gebietes, mit der bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes, im Interesse des Gemeinwohles. 

Es wird dabei Bedacht auf die natürlichen Gegebenheiten, die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung sowie auf die Respektierung der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft genommen. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips kommt dabei den Gemeinden eine besonders wichtige Rolle zu.