Logo_icon

Produkthaftungsrecht

Das Produkthaftungsgesetz  regelt wann ein Hersteller gegenüber einem Endverbraucher, aufgrund eines fehlerhaften Produktes, haftet und damit verbunden ein Schadensersatzanspruch, entsteht.

In Österreich wird die Produkthaftung im Bundesgesetz vom 21. Januar 1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt geregelt. Das Gesetz umfasst sowohl Sach- wie auch Personenschäden, welche aufgrund eines fehlerhaften Produktes entstehen. Zwischem dem Erzeuger und der geschädigten Person muss kein Vertrag bestehen. Der entstandene Schaden muss aber kausal zu dem fehlerhaften Produkt sein. Die Schäden am Produkt selbst können mit dem Produkthaftungsgesetz nicht eingeklagt werden. Hiezu werden Gewährleistungs- und Garantiezusagen herangezogen.