Logo_icon

Nachbarschaftsrrecht

Das Nachbarschaftsrecht beinhaltet sowohl öffentlich-rechtliche als auch zivilrechtliche Vorschriften. Es handelt sich um Rechtsvorschriften in welchen das Eigentumsrecht im Interesse des Nachbarn eingeschränkt werden darf.

Im Bereich des Zivilrechts ABGB wird insbesondere die Abwehr unzulässiger Immissionen geregelt. Unter Immissionen versteht man direkte Einwirkungen auf das Grundstück (Lärm, Rauch, Wärme, Licht, Erschütterung etc.) Ob eine Immission unzulässig ist wird am Grad eines Durchschnittsbürgers gemessen und nicht an der subjektiven Wahrnehmung der Person. Öffentlich-rechtliche Vorschriften (Baurecht, Raumordnungsrecht, Gewerberecht, Wasserrecht ... ) können zu einer relativ starken Eigentumsbeschränkung führen.