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Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht behandelt rechtliche Fragen zur Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln. Zu den Lebensmitteln werden hier nicht nur Nahrungsmittel, sondern auch Genussmittel und Nahrungsergänzungsmittel gezählt. Durch die Mitgliedschaft Österreichs in der EU werden zahlreiche Vorschriften auf EU-Ebene vereinbart und in die nationalen Regelungen übernommen. Das Lebensmittelrecht dient dem Verbraucherschutz.