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Krankenanstaltenrecht

Das Krankenanstaltenrecht gehört zum öffentlichen Wirtschaftsrecht und beinhaltet alle rechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung einer ausreichenden und qualitativ einwandfreien medizinischen Versorgung in Krankenanstalten. Die Materie beinhaltet Regelungen über die Errichtung und den Betrieb, die innere Organisation, die fachliche Qualität der medizinischen und pflegerischen Leistungen, die Finanzierung von Krankenanstalten sowie die Wahrung der Patientenrechte.