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Kartellrecht

Zweck des Kartellrechtes ist es, Zusammenschlüsse und Vereinbarungen zwischen an und für sich konkurierender Unternehmen zu unterbinden, welche zum Ziel haben einen Vorteil aufgrund der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Macht, gegenüber anderen Unternehmen oder Nachteile gegenüber dem Endverbraucher, zu verhindern.