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Jagdrecht

Das Jagdrecht ist in 9 Landesgesetzen geregelt. Das Recht der Jagd hängt unmittelbar mit dem Eigentum des Grund und Bodens zusammen. Die Voraussetzung zur Ausübung der Jagd ist der Besitz einer Jagdkarte. Es gibt sowohl Eigenjagden, welche oft von den Eigentümern verpachtet werden und Gemeindejagden, welche an Jagdgenossenschaften aber auch an Einzelpersonen oder juristische Personen vergeben werden.