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Internationales Recht

Das Internationale Recht auch Völkerrecht genannt, regelt die Rechtsbeziehung zwischen verschiedenen Nationen. Die Regelungen betreffen den zwischenstaatlichen Verkehr, das Völkervertragsrecht und das Kriegsrecht. Das Internationale Privatrecht regelt auch, welches Gesetz im Falle der Involviertheit von Personen verschiedener Nationalitäten anzuwenden ist. Hier gilt der Grundsatz der stärksten Beziehung. Vertragsrechtlicher Vereinbarungen der Parteien sind möglich.