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Insolvenzrecht - Unternehmenssanierung

Das Insolvenzrecht regelt die Abwicklung des Konkursverfahrens oder des Sanierungsverfahrens bei Zahlungsunfähigkeit. Im Konkursverfahren ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger vorrangig. Die wirtschaftliche Erhaltung des Schuldners ist zweitrangig. Im Sanierungsverfahren steht das Interesse, das wirtschaftliche Bestehen des Schuldners zu ermöglichen, im Vordergrund. Welches Verfahren letztendlich abgewickelt wird, hängt einerseits vom Willen und den Möglichkeiten des Schuldners ab und andererseits von der Zustimmung der Gläubiger.