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Exekutionsrecht

Das Exekutionsrecht regelt die Möglichkeiten eines Gläubigers auf das Vermögen seines Schuldners zuzugreifen. Ziel des Exekutionsverfahrens ist die Befriedigung eines Anspruchs, für welchen bereits ein Exekutionstitel vorliegt. Man unterscheidet Fahrnisexekution, Forderungsexekution und die Exekution auf Liegenschaften.