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Handelsvertreterrecht

Das Handelsvertreterrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Handelsvertretern und Unternehmen. Das Handelsvertreterrecht kann auch völlig formlos, durch die tatsächliche ständige Beauftragung mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften gegen Provision, Geltung erlangen. Im Handelsvertreterrecht ist das Zustandekommen des Vertrages, der Anspruch auf Provisionen sowie die Beendigung des Vertragsverhältnisses geregelt.