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Gewerberecht

Das Gewerberecht regelt, welche persönlichen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein Gewerbe zu betreiben.
Es ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Die Vorschriften sind in der Gewerbeordnung von 1994 festgelegt. Es beinhaltet aber auch Gesetze und Verordnungen aus den Bereichen Arbeits-, Gesellschafts,- und Umweltrecht. Alle Gewerbetreibenden sind Zwangsmitglieder der Wirtschaftskammer.

Die freien Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler... unterliegen nicht der Gewerbeordnung, sondern werden durch Kammern und dem Dachverband der freien Berufe vertreten.