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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- sowie Außenverhältnis von Gesellschaften. Wenn sich mehrere Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen wollen, können sie eine Gesellschaft gründen. Dazu stehen sowohl Personengesellschaften als auch die körperschaftlich organisierten juristische Personen zur Verfügung.

Welches die optimale Rechtsform für das Unternehmen ist, hängt mit haftungs-, sozial-, steuerechtlichen Fragen sowie der gewünschten Machtstruktur im Unternehmens ab und muss sehr individuell entschieden werden.