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Fremden- und Asylrecht

Das Fremden- und Asylrecht regelt die Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen für nicht österreichische Staatsbürger in Österreich (Visa, Aufenthaltstitel, Staatsbürgerschaftsantrag) sowie die temporäre Aufnahme Verfolgter, der Abschiebung oder deren Einbürgerung. Das subjektive Recht des Einzelnen Asyl zu beantragen sowie die humanitäre Verpflichtung einer Gesellschaft Hilfesuchende aufzunehmen.