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Franchising

Franchising regelt die Beziehung zwischen Konzessionsgeber und Konzessionsnehmer eines Geschäftsmodells. Franchising ist die entgeltliche Zurverfügungstellung einer Geschäftsidee, um diesen Geschäftstyp zu multiplizieren.

Franchising ist gesetzlich nicht geregelt und beruht auf dem Franchisevertrag. Der Franchisegeber stellt die Geschäftsidee, Nutzungsrecht und Know-how zur Verfügung für welche der Franchisenehmer eine Gebühr bezahlt. Die Rechte sind regional beschränkt und beinhalten Schulungskonzepte, Marketing- und Werbekonzepte, Kontrollrechte, Berichtswesen, Buchführung, Abwerbe- und Wettbewerbsverbot, Vertragsdauer und Beendigung des Franchisevertrages.