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Fischereirecht

Das Fischereirecht ist in Landesgesetzen geregelt. Grundsätzlich gelten für das Eigentum und die Übertragung des Fischereirechts die Vorschriften des Privatrechts. Es beinhaltet das dingliche Recht, in einem bestimmten Gewässer, Wassertiere zu hegen, zu entnehmen und anzueignen.