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Europarrecht

Das Europarecht beinhaltet alle Rechtsvorschriften, welche in den Mitgliedsstaaten entweder mittelbar oder unmittelbar anzuwenden sind.
Durch die vorrangige unmittelbare Wirkung des EU-Rechts, kann man sich als Bürger sowohl vor nationalen als auch vor europäischen Gerichten auf EU-Rechtsvorschriften berufen.
 

Zum Europarecht im engeren Sinn gehören das Recht der Europäischen Gemeinschaft und die EURATOM. Im weiteren Sinne bezeichnet das Europarecht auch andere europäische Organisationen wie, WEU, Europarat, OECD und OSZE.