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Energierecht

Das Energierecht ist sowohl in Bundes-,  Landesgesetzen, als auch in EU-rechtlichen Vorschriften geregelt. Das Ziel des Energierechts ist die kostengünstige, umweltschonende Energieversorgung mit Strom und Gas zu gewährleisten und umfasst sowohl Öffentliches Recht als auch Privatrecht. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften sind im Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz sowie im Gaswirtschaftsgesetz zu finden.