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Eisenbahnrecht

Das Eisenbahnrecht ist im Eisenbahngesetz von 1957 geregelt und umfasst sowohl öffentlich-rechtliche wie auch privatrechtliche Vorschriften, welche neben den Bau- und Betrieb von Eisenbahnen und Schienenfahrzeugen auch die Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsorgane beinhaltet.