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Beamtendienst- und Disziplinarrecht

Das Beamtendienst- und Disziplinarrecht ist ein Bundesgesetz und ist auf alle Bediensteten anzuwenden, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen (Ausnahme Richter und Staatsanwälte).
Es regelt die Ernennung, die Ausbildung, die Verwendungsgruppen, die Beendigung sowie die Rechten und Pflichten von Beamten und im Falle der Pflichtverletzung die Disziplinarmaßnahmen.