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Baurecht - Bauträgerrecht - Bauvertragsrecht

Das österreichische Baurecht ist sehr komplex, da es aufgrund der Länderkompetenz 9 verschiedene Bauordnungen gibt. Es gibt laufend Novellierungsvorschriften, um die einzelnen Bauordnungen zu harmonisieren. Insbesondere der technischen Vorschriften für Gebäude.
 

Unter Bauträgerrecht versteht man die Rechte und Pflichten von Bauträgern (Gewerbetreibende), welche auf eigenem Grund und Boden ein Gebäude auf eigene Rechnung errichten und dieses inklusive Grundstück an einen Dritten verkaufen. Die Besonderheit liegt darin, dass der Käufer die Zahlung nicht nach Fertigstellung, sondern bereits in Raten je nach Baufortschritt an den Bauträger leistet.