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Apothekenrecht - Arzneimittelrecht

Das Arzneimittelrecht beinhaltet alle Rechtsvorschriften, welche die Herstellung, klinische Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln betreffen.
Im Apothekenrecht ist geregelt wer, unter welchen Bedingungen, eine Apotheke gründen und führen darf und welche speziellen Vorschriften im Apothekenbetrieb (Herstellung Rezepturen, Lagerung, Kennzeichnung...) zu berücksichtigen sind. In Österreich gibt es grundsätzlich zwei Arten von Apotheken. Zum einen die öffentlichen und zum anderen die Hausapotheken.